Die Alternative : mit dem Cerec (CEramic REConstruction) können defekte Zähne, welche eine grosse Füllung oder Vollkronenversorgung benötigen, meist in 1 Sitzung mit Keramik wiederhergestellt werden.
Wie ? Nach dem Beschleifen des Zahnes wird mit einer Intraoralkamera eine 3D-Aufnahme erstellt. Auf die Farbwahl folgt die Planung und Konstruktion am Bildschirm und die Produktion in der Fräseinheit : Aus einem industriell gefertigten Keramikblock wird der Zahnersatz auf 25µm herausgeschliffen. Nach der Einprobe und Politur erfolgt das dauerhaft Verkleben mit dem Restzahn.
Warum ? Sie haben folgende Vorteile :
1.
schont die Zahnsubstanz : Wir entfernen nur die kariösen
Stellen und ev. alte Füllungen und können durch das Verkleben mit
der Keramik die Restzahnsubstanz erhalten.
2.
lange
Lebensdauer
: CEREC-Restaurationen
werden adhäsiv mit dem Zahn verklebt. Viele Studien zeigen bei
Rekonstruktionen mit dem CEREC die gleichen Überlebensraten wie bei
Goldgussfüllungen, welche seit Jahrzehnten als Gold-Standard gelten.
3.
nur 1 Sitzung : Es genügt – sofern überhaupt notwendig –
eine Anästhesie und die Herstellung eines Provisoriums entfällt.
4.
kein Abdruck : der Wegfall des lästigen Abdrucks freut sowohl
den Patienten als auch den Behandler
5. Passgenauigkeit und Kontaktverhältnisse zu den Nachbarzähnen wie bei laborgefertigten Kronen bei etwa halben Kosten. Rechnen Sie für eine CEREC-Rekonstruktion eines Zahnes mit Kosten von Fr. 800.- bis 1000.- und rund 2 Stunden Behandlungszeit.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten der Zahnarztrechnung
Kanton : Im Kanton BL können sämtliche (Zahn-) Arztkosten, welche der Steuerpflichtige selbst trägt, vollumfänglich in Abzug gebracht werden (kein Minimum und kein Maximum)
Bund : (Zahn-) Arztkosten, welche der Steuerpflichtige selbst trägt, können in Abzug gebracht werden, sofern sie mehr als 20 % des steuerbaren Einkommens betragen
Zahnbleichmittel : Aktuelle rechtliche Situation, ein Factsheet des BAG (link)
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Im Hinblick auf den Schutz der Einzelpersonen vor Zahnbleichmitteln, die gesundheitsgefährdend
sind, empfehlen BAG und Swissmedic den Konsumentinnen und Konsumenten nur Zahnbleichmittel,
wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist, mit einer maximalen Konzentration von 6% Wasserstoffperoxid
(gebunden oder freigesetzt) unter Beachtung der entsprechenden Warnhinweise zu verwenden." Einfach zusammengefasst : Wenn's nützen soll wird's giftig
Revidierter ('neuer') Zahnarzttarif
Nach über 20 Jahren Verhandlung ist am 1.1.2018 der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vorallem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.
Der Taxpunktwert beträgt :
- SVA,EL,IV, Unfallversicherung 1.00
- Kinder- und Jugendzahnpflege 1.00
- zahnärztliche Leistungen privat 1.10
- Krankenkasse (KVG) 3.10 (Tarif '94)
Leistungen bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen (VVG) werden nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher den Krankenkassen eingereicht werden.
Wenden Sie sich an uns wenn Sie Probleme bei Abrechnungen mit ihrer Versicherung haben - sie sind aufgrund dieses Tarifchaos' vorprogrammiert.