WennRenditeDenTaktVorgibt_AerzteblattRLP.pdf

Die Alternative : mit dem Cerec (CEramic REConstruction) können defekte Zähne, welche eine grosse Füllung oder Vollkronen­versorgung benötigen, meist in 1 Sitzung mit Keramik wiederhergestellt werden.


Wie ? Nach dem Beschleifen des Zahnes wird mit einer Intra­oral­kamera eine 3D-Auf­nahme erstellt. Auf die Farbwahl folgt die Planung und Konstruktion am Bild­schirm und die Produktion in der Fräseinheit : Aus einem industriell gefertigten Keramikblock wird der Zahnersatz auf 25µm herausgeschliffen. Nach der Einprobe und Politur erfolgt das dauerhaft Verkleben mit dem Restzahn.


Warum ? Sie haben folgende Vorteile :

1. schont die Zahnsubstanz : Wir entfernen nur die kariösen Stellen und ev. alte Füllungen und können durch das Verkleben mit der Keramik die Restzahnsubstanz erhalten.

2. lange Lebensdauer : CEREC-Restaurationen werden adhäsiv mit dem Zahn verklebt. Viele Studien zeigen bei Rekonstruktionen mit dem CEREC die gleichen Überlebensraten wie bei Goldgussfüllungen, welche seit Jahrzehnten als Gold-Standard gelten.

3. nur 1 Sitzung : Es genügt – sofern überhaupt notwendig – eine Anästhesie und die Herstellung eines Provisoriums entfällt.

4. kein Abdruck : der Wegfall des lästigen Abdrucks freut sowohl den Patienten als auch den Behandler

5. Passgenauigkeit und Kontaktverhältnisse zu den Nachbarzähnen wie bei laborgefertigten Kronen bei etwa halben Kosten. Rechnen Sie für eine CEREC-Rekonstruktion eines Zahnes mit Kosten von Fr. 800.- bis 1000.- und rund 2 Stunden Behandlungszeit.


Steuerliche Abzugsmöglichkeiten der Zahnarztrechnung

Kanton Im Kanton BL können sämtliche (Zahn-) Arztkosten, welche der Steuerpflichtige selbst trägt, vollumfänglich in Abzug gebracht werden (kein Minimum und kein Maximum)

Bund : (Zahn-) Arztkosten, welche der Steuerpflichtige selbst trägt, können in Abzug gebracht werden, sofern sie mehr als 20 % des steuerbaren Einkommens betragen


Zahnbleichmittel : Aktuelle rechtliche Situation, ein Factsheet des BAG (link)

" Im Hinblick auf den Schutz der Einzelpersonen vor Zahnbleichmitteln, die gesundheitsgefährdend sind, empfehlen BAG und Swissmedic den Konsumentinnen und Konsumenten nur Zahnbleichmittel, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist, mit einer maximalen Konzentration von 6% Wasserstoffperoxid (gebunden oder freigesetzt) unter Beachtung der entsprechenden Warnhinweise zu verwenden."  Einfach zusammengefasst : Wenn's nützen soll wird's giftig


Revidierter ('neuer')  Zahnarzttarif

Nach über 20 Jahren Verhandlung ist am 1.1.2018 der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vorallem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.

Der Taxpunktwert beträgt  :

  • SVA,EL,IV, Unfallversicherung       1.00
  • Kinder- und Jugendzahnpflege     1.00
  • zahnärztliche Leistungen privat   1.10
  • Krankenkasse (KVG)           3.10 (Tarif '94)
Leistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen da die Krankenkassen die Revision nicht akzeptiert haben. Dort gilt somit bis auf Weiteres der 'alte' Tarif (Tarif 94).
Leistungen bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen (VVG) werden nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher den Krankenkassen eingereicht werden.

Wenden Sie sich an uns wenn Sie Probleme bei Abrechnungen mit ihrer Versicherung haben - sie sind aufgrund dieses Tarifchaos' vorprogrammiert.